Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfe dringend absichern
Zusammen mit meiner Fraktionskollegin und Sprecherin für Kindertagesstätten, Marika Tändler-Walenta, habe ich heute einen offenen Brief an das Sozialministerium von Petra Köpping geschickt.
Der Wortlaut:
Sehr geehrte Frau Ministerin Köpping,
auf verschiedenen Ebenen werden umfassende Schutzschirme für Unternehmen und Betriebe aufgespannt, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Epidemie abzufedern. Das ist richtig und wichtig. Dieser Schutz sollte Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe ebenfalls zukommen, damit sie Kinder, Jugendliche und Eltern auch in der Krise verlässlich unterstützen und beraten können. Wir rufen Sie daher auf, finanzielle Schutzmaßnahmen einzuleiten, damit die Einrichtungen und Träger der Kinder- und Jugendhilfe auch in dieser schwierigen Zeit ihre für das Gemeinwohl wichtige Arbeit fortsetzen können. Sie sollen nicht vor Existenzproblemen stehen, sondern sich darauf verlassen können, dass ihre Arbeitsplatz nicht gefährdet sind. Folgende Schritte sind aus unserer Sicht jetzt erforderlich:
- Sorgen Sie für finanzielle Sicherheit von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, um die Auflösung sozialer Infrastruktur zu verhindern.
- Alle durch den Freistaat geförderten Träger, Dienste, Einrichtungen sowie Projekte der (ambulanten) Kinder- und Jugendhilfe müssen sicher weiter finanziert und diese Aussage den Trägern mitgeteilt werden. Zuwendungen und Leistungsentgelte an diese Dienste sind auch bei Leistungseinschränkungen vollständig auszuzahlen. Eine Pauschalfinanzierung der Beschäftigten sollte die Entgeltfinanzierung über Fachleistungsstunden ersetzen bzw. wieder eingeführt werden.
- Schaffen Sie Sicherheit und Klarheit hinsichtlich der Arbeitszeit in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe, damit nicht der Jahresurlaub für etwaige Isolationsphasen aufgewendet werden muss.
- Sorgen Sie dafür, dass die Träger und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in der derzeitigen Situation keine Streichung der Förderung oder Kündigung der Räumlichkeiten wegen Mietrückstands erleiden.
- Richten Sie einen Solidarfonds für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe ein, der
den Verdienstausfall im Zuge der sächsischen Allgemeinverfügungen auffängt. - Schaffen Sie einheitliche Regelungen bezüglich des Einsatzes von zusätzlichem
Personals in Einrichtungen, die nicht geschlossen werden können (z.B. stationäre
Einrichtungen).
Mit freundlichen Grüßen
Anna Gorskih, Sprecherin für Kinder- und Jugendpolitik
Marika Tändler-Walenta, Sprecherin für Kindertagesstätten