Corona: Forderungen für Studierende und Beschäftigte an den Unis

Sach­sens Hochschulen haben die Präsenzzeit für Studierende und Beschäftigte ver­schoben, Bib­lio­theken sind geschlossen und Prü­fun­gen aus­ge­set­zt. Das ist alles vernün­ftig. Jedoch ste­hen viele Studierende in Zeit­en der Pan­demie unter beson­deren finanziellen Zwän­gen: Es muss weit­er Miete gezahlt und Lebens­mit­tel müssen eingekauft wer­den, auch wenn das BAföG nicht reicht oder gar nicht gezahlt wird und drin­gend benötigte Neben­jobs pausieren müssen. Deshalb unter­stützen wir die Forderun­gen der Bun­destags-Links­frak­tion und fordern die Staat­sregierung auf, sich in Bund und Land für schnelle und unbürokratis­che Hil­fe einzuset­zen:

 

  1. Sofort­pro­gramm mit form­losen und möglichst rück­zahlungs­freien Sozialkred­iten für in- und aus­ländis­che Studierende, die ihre Neben­jobs ver­lieren und durch ihre Imma­triku­la­tion keinen Anspruch auf Arbeit­slosen­geld haben
  2. Ein­heitliche Schließung aller Hochschulen in Abstim­mung zwis­chen Bund und Län­dern bis zur Eindäm­mung der Covid-19-Pan­demie
  3. Erar­beitung eines Geset­zen­twurfs, mit dem die Fortzahlung bzw. der Beginn des BAföG-Bezugs für Studierende im Falle von Lehr- und Prü­fungsaus­fall oder Ver­säum­nis­sen durch Quar­an­täne­maß­nah­men im Seuchen- bzw. Katas­tro­phen­fall rechtlich garantiert und dadurch ent­standene Aus­fal­lzeit­en nicht auf die Förderung­shöch­st­dauer angerech­net wer­den
  4. Min­is­ter­erlass, der sofort sich­er­stellt, dass sich Semes­ter- und Prü­fungsaus­fall nicht neg­a­tiv auf die Dauer der Aufen­thalt­ser­laub­nis von aus­ländis­chen Studieren­den auswirkt. Außer­dem ein Geset­zen­twurf, die den betrof­fe­nen Studieren­den auf Dauer Rechtssicher­heit bringt.
  5. Eine zwis­chen Bund und Län­dern koor­dinierte Ver­schiebung aller Bewer­bungs­fris­ten für das Win­terse­mes­ter 2020/2021, damit Stu­di­en­berechtigte durch ver­schobene Abschlussprü­fun­gen bzw. Meis­ter­prü­fun­gen keine Nachteile erlan­gen
  6. Hin­wirken des Bun­des gegenüber den Län­dern, dass befris­tete und gegen­wär­tig aus­laufende Arbeitsverträge von Beschäftigten an den Hochschulen auf deren Wun­sch um den Zeitraum der Covid-19-Pan­demie ver­längert wer­den.